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Muß man den Organspendeausweis beantragen?
Nein. Organspendeausweise erhält man bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation und in vielen Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern. Der Organspendeausweis ist kostenlos und keinesfalls mit der Bitte um eine finanzielle Spende verbunden. |
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Kann man die Einwilligung zur Organspende widerrufen?
Ja. Wer seine Entscheidung rückgängig machen oder ändern will, braucht nur den Organspendeausweis zu zerreissen. Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert werden. Es ist sinnvoll, die Angehörigen über den geänderten Entschluss zu informieren. |
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Kann man die Spendebereitschaft auf bestimmte Organe beschränken?
Ja. Man hat verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis und kann ggf. den Text ergänzen. So kann man der Organspende generell zustimmen, einzelne Organe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe für eine Organspende zur Verfügung stellen, die Organspende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen. |
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Muß man sich als Organspender ärztlich untersuchen lassen?
Nein. Eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt auch nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann. |
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Gibt es eine Altersgrenze für eine Organspende?
Nein. Es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden. |
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Benötigen Minderjährige die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten für einen Organspendeausweis?
Nein. Laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig. |
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Hat sich die Kirche zum Thema »Organspende« schon mal geäußert?
Ja. Die drei grossen in Deutschland vertretenen Religionen erlauben und unterstützen die Organspende zu Lebzeiten oder nach dem Tod und haben sich in Erklärungen und Konzilen dazu geäussert. Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe, im Islam ein Akt der Solidarität und im Judentum ein Gebot der Hilfe in schwerer Not. |
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Bestimmt man, wer ein nach dem Tode gespendetes Organ bekommt?
Nein. Weder das Bestimmen des Empfängers noch der Ausschluss einer bestimmten Person oder Personengruppe ist bei einer Organspende nach dem Tod möglich. Die Empfänger solcher Organe werden allein nach vorher festgelegten medizinisch begründeten Regeln, insbsondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit bestimmt. |
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Kann man den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen?
Ja. Nach der Entnahme können die Angehörigen in jeder gewünschten Weise Abschied vom Verstorbenen nehmen. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. |
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Ist Organhandel in Deutschland erlaubt?
Nein. Das Transplantationsgesetz stellt den Organhandel unter Strafe. Ebenso wird bestraft, wer Organe, die Gegenstand verbotenen Handeltreibens sind, entnimmt, überträgt oder sich übertragen lässt. |
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Wird Organspende finanziell vergütet?
Nein. Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängen darf. Sie soll ausschließlich auf einer freiwlligen, humanitären Entscheidung beruhen. Aus diesem Grunde werden z.B. die Kosten für die Bestattung des Spenders auch nicht übernommen. Für die Kosten, die durch die Organentnahme nach dem Tod entstehen, kommt die Krankenkasse des Organemfängers auf. |
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